Partner für Werbetechniker
Genehmigungen auslagern. Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.
Sie planen, produzieren und montieren Werbeanlagen. Wir kümmern uns um die Genehmigung. Für Werbetechniker, Schilderhersteller, Franchiseunternehmen und Filialisten bieten wir ein attraktives Partnermodell mit festen Ansprechpartnern und transparenten Konditionen.
Ihre Vorteile
- Feste Preise pro Standort
- Schnelle Bearbeitung
- Bundesweite Projektabwicklung
- Direkter Ansprechpartner
- Keine eigene Genehmigungsplanung notwendig
So können Sie sich vollständig auf Ihre Kunden konzentrieren, während wir die komplette Kommunikation mit den Behörden übernehmen.
Welche Werbeanlagen und Warenautomaten beantragen wir?
Wir begleiten Unternehmen, Werbetechniker, Filialisten und Franchisesysteme bei allen genehmigungspflichtigen Werbeanlagen.
Fassadenwerbung
Schriftzüge, Logos, Einzelbuchstaben und Werbeschilder direkt an Gebäuden.
Leuchtwerbung
LED-Schriftzüge, Leuchtkästen und beleuchtete Werbeanlagen unter Berücksichtigung von Blendwirkung und örtlichen Gestaltungsvorschriften.
Werbepylone und Werbestelen
Freistehende Werbeanlagen mit besonderen Anforderungen an Standsicherheit, Fundament und Baugenehmigung.
LED-Werbeanlagen und digitale Werbedisplays
Digitale Werbeanlagen mit bewegten Inhalten, Helligkeitssteuerung und besonderen Anforderungen an Immissionsschutz und Verkehrssicherheit.
Warenautomaten
Snackautomaten, Verkaufsautomaten, Hofläden oder Automatenstationen benötigen je nach Standort ebenfalls eine Baugenehmigung.
Werbeanlagen an denkmalgeschützten Gebäuden
Werbung im historischen Bestand erfordert häufig die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde. Wir stimmen sämtliche Unterlagen frühzeitig mit den zuständigen Behörden ab.
Warum SA Ingenieure?
Die Genehmigung einer Werbeanlage entscheidet häufig darüber, ob ein Projekt termingerecht umgesetzt werden kann. Deshalb begleiten wir unsere Kunden bereits vor der Produktion und prüfen sämtliche öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
- Erfahrung mit Bauaufsichtsbehörden. Wir kennen die Anforderungen der Landesbauordnungen sowie kommunaler Gestaltungssatzungen.
- Partner der Werbetechnikbranche. Für Werbetechniker und Filialisten bieten wir effiziente Genehmigungsprozesse und feste Konditionen.
- Bundesweite Projektbetreuung. Ob Einzelstandort oder Filialnetz, wir koordinieren Ihre Bauanträge deutschlandweit.
- Transparenter Festpreis. Sie kennen Ihre Kosten bereits vor Projektbeginn.
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Nach unserem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie Zugang zu unserem digitalen Kundenportal. Über ein intelligentes Online-Formular können Sie sämtliche Informationen zu Ihrem Bauvorhaben einfach übermitteln und bereits vorhandene Unterlagen bequem hochladen.
Hilfreich sind beispielsweise:
- Vorhandene Bestandspläne
- Lageplan oder Flurkarte
- Fotos des Anbringungsortes
- Beschreibung der geplanten Werbeanlage
- Fotomontage oder Visualisierungen
- Produktbeschreibung
Sollten Unterlagen fehlen, ist das kein Problem. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung.
Welche Unterlagen erstellen wir?
Für einen vollständigen Bauantrag für Werbeanlagen und Warenautomaten erstellen wir alle erforderlichen Bauvorlagen entsprechend den Vorgaben Ihrer Landesbauordnung und Bauunterlagenprüfverordnung. Je nach Bauvorhaben gehören dazu unter anderem:
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung
- Bauzeichnungen
- Abstandsflächennachweis
Falls vom Bauamt gefordert, koordinieren wir zusätzlich:
- Statische Beurteilung
- Weitere erforderliche Fachgutachten
Sie erhalten sämtliche Unterlagen vollständig aus einer Hand und haben während des gesamten Projekts nur einen Ansprechpartner.
Was kostet ein Bauantrag für Werbeanlagen und Warenautomaten?
Die Kosten setzen sich aus unseren Planungsleistungen sowie den Gebühren der zuständigen Genehmigungsbehörde zusammen.
Unsere Planungsleistungen
Unser Honorar richtet sich insbesondere nach Art, Größe und Komplexität der Werbeanlage. Ein beleuchteter Werbepylon verursacht beispielsweise einen höheren Planungsaufwand als ein einfaches Fassadenschild.
Gebühren der Baugenehmigungsbehörde
Zusätzlich erhebt die zuständige Bauaufsichtsbehörde Gebühren für die Erteilung der Baugenehmigung. Diese richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung des Bundeslandes oder der Kommune.
Vor Projektbeginn erhalten Sie von uns selbstverständlich ein verbindliches Festpreisangebot.






