Wann sind bauphysikalische Nachweise erforderlich?
Bei Neubauten sowie bestimmten Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen können bauphysikalische Nachweise erforderlich sein. Sie belegen, dass Ihr Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an Wärmeschutz und Schallschutz einhält, und sind fester Bestandteil vollständiger Bauantragsunterlagen.
Fehlen diese Nachweise oder sind sie fehlerhaft, drohen Nachforderungen der Behörde und Verzögerungen im Verfahren. Wir erstellen sämtliche erforderlichen Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude, abgestimmt auf Ihr konkretes Vorhaben.
Typische Projekte
Neubauten
Für Neubauten ist ein Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erforderlich. Wir liefern ihn passend zum Bauantrag.
Anbauten und Dachgeschossausbauten
Wer Wohnraum erweitert oder neu schafft, muss die energetischen Anforderungen für die neuen Bauteile nachweisen.
Nutzungsänderungen
Wird aus Lager Wohnraum oder aus Laden ein Büro, ändern sich auch die bauphysikalischen Anforderungen.
Gewerbeobjekte
Auch Nichtwohngebäude wie Büros, Hallen oder Praxen brauchen Nachweise. Wir kennen die besonderen Anforderungen.
Unsere Leistungen
Wärmeschutznachweis
Der Wärmeschutznachweis belegt, dass Ihr Vorhaben die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Er wird für Bauanträge benötigt und ist zugleich die Grundlage für eine energetisch durchdachte Planung.
- Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubau und Bestand.
- Nachweise für Bauanträge, vollständig und behördenkonform aufbereitet.
- Optimierung der Gebäudehülle. Wir zeigen, wo sich Dämmung und Bauteilaufbau verbessern lassen, bevor gebaut wird.
Was umfasst der Wärmeschutznachweis?
Der Wärmeschutznachweis bewertet unter anderem die energetische Qualität der Gebäudehülle, die Anlagentechnik sowie den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
Schallschutznachweis
Der Schallschutznachweis dokumentiert, dass Wände, Decken und Bauteile die Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen einhalten. Das schützt vor Streit mit Nachbarn und Mängeln, die später teuer werden.
- Nachweise zum baulichen Schallschutz nach DIN 4109.
- Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser, vom Reihenhaus bis zum Geschosswohnungsbau.
- Gewerbliche Objekte, bei denen besondere Anforderungen an Lärm und Nutzungstrennung gelten.
Alles aus einer Hand: Wärmeschutz und Schallschutz greifen ineinander. Wer beide Nachweise beim selben Büro erstellen lässt, vermeidet Widersprüche zwischen den Berechnungen und spart Abstimmungsaufwand.
Warum SA Ingenieure?
Bauphysik ist kein Formular, sondern Ingenieursarbeit. Entscheidend ist, dass die Nachweise zu Ihrem Bauantrag und zur baulichen Realität passen.
- Baurecht und Bauphysik zusammen. Wir erstellen auch Ihren Bauantrag. Die Nachweise passen damit von Anfang an zum Verfahren.
- Keine Nachforderungen. Vollständige, behördenkonforme Unterlagen verhindern Rückfragen und Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.
- Optimierung statt Minimallösung. Wir rechnen nicht nur nach, sondern zeigen, wo sich Gebäudequalität und Förderfähigkeit verbessern lassen.
- Digital und bundesweit. Unterlagen digital einreichen, Nachweise digital erhalten. Ein fester Ansprechpartner inklusive.
Welche Unterlagen brauchen wir?
Je nach Nachweis benötigen wir Planunterlagen und Angaben zur Konstruktion. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen genau, was für Ihr Projekt nötig ist.
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Grundrisse, Schnitte und Ansichten
Die Planunterlagen Ihres Vorhabens, in der aktuellen Fassung.
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Angaben zu Bauteilaufbauten
Wand-, Dach- und Deckenaufbauten mit Materialien und Dämmstärken, soweit geplant.
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Angaben zur Anlagentechnik
Geplante Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung für den Wärmeschutznachweis.
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Bestandsunterlagen bei Umbauten
Bei Anbau, Ausbau oder Nutzungsänderung: vorhandene Pläne oder Fotos des Bestands.
Was kosten bauphysikalische Nachweise?
Die Kosten hängen von Art und Größe des Vorhabens ab: Ein Einfamilienhaus-Neubau ist anders zu bewerten als ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt. Sie erhalten von uns nach dem Erstgespräch ein transparentes Festpreisangebot. Wenn wir auch Ihren Bauantrag betreuen, bündeln wir die Leistungen zu einem Gesamtpaket.






